Militärbeamte


   "Militärbeamte" waren nach den Bestimmungen der Anlage zum Militär-Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 20. Juni 1872 alle in der Marine für das Bedürfnis der Marine dauernd oder auf Zeit angestellt, nicht zum Soldatenstande gehörenden und unter dem Staatssekretär des Reichs-Marineamtes als Verwaltungschef stehenden Beamten, welche einen Militärrang hatten. Es machte dabei keinen Unterschied, ob sie einen Diensteid geleistet hatten oder nicht. Militärbeamte, die im Offizierrange standen, sind obere Militärbeamte, alle anderen sind untere Militärbeamte.

1. Obere Militärbeamte der Marine
(im Offiziersrange):

a) Bei den Marine-Intendanturen:

  1.  die Marine-Intendanten,
  2. die Marine-Oberintendanturräte und Intendanturräte,
  3. die Marine-Intendanturassessoren,
  4. die Marine-Intendanturreferendare,
  5. die Ober-Marine-Intendantursekretäre und
    Marine-Intendantursekretäre,
  6. die Ober-Marine-Intendanturregistratoren und
    Marine-Intendanturregistratoren,
  7. die Marine-Intendantursekretariatassistenten.

b) Bei den Marinegerichten:

  1. die Marine-Oberkriegsgerichtsräte und -Kriegsgerichtsräte,
  2. die Marine-Oberkriegsgerichtssekretäre und -Kriegsgerichtssekretäre.

c) Die Marine-Geistlichkeit:

die Marineoberpfarrer und Marinepfarrer.

d) Das Marine-Zahlmeisterpersonal:

  1. die Marine-Oberstabszahlmeister,
  2. die Marine-Stabszahlmeister,
  3. die Marine-Oberzahlmeister,
  4. die Marine-Zahlmeister.

e) Das Marine-Apothekerpersonal:

  1. die Marine-Oberstabsapotheker,
  2. die Marine-Stabsapotheker.

f) Von dem Lotsenpersonal:

  1. der Lotsenkommandeur der Marine,
  2. die Oberlotsen der Marine.

g) Von dem Personal der Werften:

  1. die Werftverwaltungsdirektoren,
  2. die Ressortdirektoren (für Schiff- und Maschinenbau),
  3. die Betriebsdirektoren  (für Schiff- und Maschinenbau),
  4. die Bauräte  (für Schiff- und Maschinenbau),
  5. die Baumeister (für Schiff- und Maschinenbau),
  6. die Bauführer (für Schiff- und Maschinenbau).

h) Die auf Schiffen der Marine zur Verrichtung dienstlicher Funktionen
eingeschifften oberen Zivilbeamten.

2. Untere Militärbeamte der Marine
(im Range vom Feldwebel abwärts):

die Gerichtsboten,
die Küster,
die Waffenmeister,
die Hafenlotsen bei dem Marinelotsen- und -seezeichenwesen,
die Jadelotsen I. und II. Klasse
der Materialienverwalter
die Schiffsführer
die Steuerleute
die Maschinisten
die Untersteuerleute
die Untermaschinisten
die auf Schiffen der Marine zur Verrichtung dienstlicher Funktionen
      eingeschifften unteren Zivilbeamten.

 

   Die Militärbeamten der Marine zerfielen in mit militärischen Dienstrang und solche ohne diesen (das letztere war die Regel).

3. Militärbeamte mit militärischem Dienstrang waren:

  1. die höheren Baubeamten des Schiffbau- und Maschinenbaufaches,
  2. die Marine-Zahlmeister.

1) Die höheren Baubeamten des Schiffbau- und Maschinenbaufaches
(mit Ausnahme der Baumeister des Schiff- bzw. Maschinenbaufaches)
   Die Schiffbau- und Maschinenbaubeamten gliedern sich in folgende Rangstufen:

a) im Range der Stabsoffiziere:

aa) Geheimer Marinebaurat und Schiffbau- bzw. Maschinenbaudirektor -
     im Range eines Kapitän zur See,
bb) Marineoberbaurat und Schiffbau- bzw. Maschinenbaubetriebsdirektor -
     im Range eines Fregattenkapitäns,
cc) Marinebaurat für Schiff- bzw. Maschinenbau -
     im Range eines Korvettenkapitäns.

b) im Range der Kapitänleutnants:

Marine-Schiffbau- bzw. Maschinenbaumeister.

2) Die Marine-Zahlmeister.

   Die Marine-Zahlmeister gliederten sich ihrem Range nach in:

Marine-Oberstabszahlmeister - Korvettenkapitän,
Marine-Stabszahlmeister - Kapitänleutnant,
Marine-Oberzahlmeister - Oberleutnant zur See,
Marine-Zahlmeister - Leutnant zur See.

4. Militärbeamte ohne militärischen Dienstrang.

   Alle anderen Militärbeamten besaßen lediglich entweder Offiziersrang (wenn obere) oder Rang vom Feldwebel abwärts (wenn untere Militärbeamte). Außerdem haben alle Militärbeamte einen Beamtenrang. Da dieser ihnen mit den Zivilbeamten der Marineverwaltung gemeinsam ist, soll die Beamtenrangordnung bei diesen dargestellt werden.

 

B) Die Zivilbeamten der Marineverwaltung.

   Zivilbeamte der Marineverwaltung waren alle die Beamten, welche keinen Militärrang haben und welche in der obigen Aufzählung nicht genau genannt sind. Von ihnen tragen Marineuniform und sind deshalb im folgenden näher behandelt:

die Beamten des Marinekabinetts, Reichs-Marine-Amts und
    Admiralstabs der Marine,
das Garnisonbau-Personal,
das Garnisonverwaltungs-Personal,
das Lazarett-Personal,
das Personal der Bekleidungs- und Verpflegungsämter,
das höhere Baupersonal für Hafenbau und das mittlere und
    untere technische Personal der Werften,
das Betriebspersonal der Werften,
das Verwaltungspersonal der Werften,
die Unterbeamten der Bildungsanstalten und der Stationskassen.

Gruppen und Klassen der Beamten:

Klasse Höhere Beamte Titularräte Subalterne
(mittlere Beamte)
der Ministerien der Provinzial-
kollegien
1 Chefs und Direktoren einzelner Abteilungen Oberpräsidenten - -
2 Vortragende Räte Chefpräsidenten - -
3 Vortragende Räte Direktoren - -
Zwischenstufe - Oberregierungsräte 1. Klasse bei den Ministerialbehörden -
4 - Räte 1. Klasse bei den Provinzialbehörden -
5 - Assessoren 2. Klasse 1. Klasse Sekretär usw. der Ministerien
(6) - - - 2. Klasse Referendarien
(7) - - - 3. Klasse Sekretär usw. der Provinzialkollegien, Kanzleisekretär und Kanzlisten der Ministerien
(8) - - - 4.Klasse Kanzleisekretäre und Kanzlisten der Landeskollegien

Im einzelnen gehörten von den höheren Marinebeamten zur
1. R a n g k l a s s e: Abteilungschefs und vortragende Räte im Reichs-Marine-Amt mit dem Titel
    "Wirklichen Geheimen Admiralitätsrat" und "Wirklichen Geheinen Oberbaurat";
2. R a n g k l a s s e: Abteilungschefs und vortragende Räte im Reichs-Marine-Amt mit dem Titel
    "Geheimen Admiralitätsrat" und "Geheimen Oberbaurat", Geheimen Bauräte und
    Schiff- (Maschinen-)baudirektoren;
3. R a n g k l a s s e: Vortragende Räte im Reichs-Marine-Amt mit dem Titel
    "Wirklichen Admiralitätsrat" und "Geheimen Baurat", Oberbauräte und Schiff- (Maschinen-)
    baubetriebsdirektoren, Hafenbaudirektoren, Marineintendanten, Werftverwaltungsdirektoren;
Z w i s c h e n s t u f e (3./4. Klasse): Marine-Oberintendantur- und Oberbauräte und
    Hafenbaubetriebsdirektoren;
4. R a n g k l a s s e: Admiralitätsräte (Hilfsräte im Reichs-Marine-Amt), Marine-Intendantur- und Intendantur-
    und Bauräte, Marine-Bauräte für Schiff-, Maschinen- oder Hafenbau, Marine-Oberkriegsgerichtsräte,
    Marinepfarrer, Marine-Oberstabszahlmeister;
5. R a n g k l a s s e: Marine-Intendanturassessoren, Regierungsbaumeister, Schiff- (Maschinen-, Hafen-)
    baumeister, Baumeister des Schiff- (Maschinen-)baufaches, Marine-Kriegsgerichtsräte, Marinepfarrer,
    Marineoberstabsapotheker und -stabsapotheker, der Lotsenkommandeur.

   Von den Mittleren Beamten gehörten zur 1. Klasse die Sekretäre usw. des Marinekabinetts,
Reichs-Marine-Amts und Admiralstabes, zur 2. Klasse die Marine-Intendanturreferendare und Marine-Bauführer,
zur 3. Klasse die übrigen Beamten der Zentral- und die Sekretäre usw. der oberen Marinebehörden, zur 4. Klasse die übrigen Subalternbeamten. Unter Berücksichtigung der Rangabzeichen ergeben sich - abgesehen von den Beamten der 2. Klasse - folgende drei Gruppen, die sich aber nicht durchgängig genau mit den entsprechenden (1. bzw. 3., 4.) mittleren Rangklassen decken:

1. G r u p p e: Geheimen exped. Sekretär, Geheime Registratoren, Geheime Kanzleidirektoren der
    Zentralbehörden, Stabszahlmeister, Ober-Marine-Intendantursekretäre und -registatoren, Garnison-
    Verwaltungsdirektoren, Rendanten der Bekleidungs- und Verpflegungsämter, (Werft-) Magazindirektoren
    und Marine-Rendanten.
2. G r u p p e: Geheime Sekretariatsassistenten und Geheime Registraturassistenten der Zentralbehörden,
    Oberzahlmeister, Intendantursekretäre und -registratoren, Garnisionsbauwarte, Garnisionsverwaltungs-,
    Lazarett-, Bekleidungsamts- und Verpflegungsamtoberinspektoren, Werftverwaltungssekretäre.
3. G r u p p e: Geheime Kanzleisekretäre der Zentralbehörden, Zahlmeister, Intendantursekretariatsassistenten,
    Oberkriegsgerichts- und Kriegsgerichtssekretäre, Garnisonverwaltungs-, Lazarett-, Bekleidungsamts-,
    Verpflegungsamts-, Sanitätsdepot-Inspektoren, Konstruktionssekretäre, technische Sekretäre, Werfttechniker,
    Obermeister der Werften, Werftoberinspektoren, Werft-Betriebssekretäre, Oberlotsen.

 

   Für die Z i v i l- (Gala-) Uniformen waren folgende acht Abstufungen eingeführt: Staatssekretäre, Wirkliche Geheime Räte, Direktoren der obersten Reichsbehörden, Geheime Oberregierungsräte, Geheime Regierungs- und vortragende Räte der obersten Reichsbehörden, Oberregierungsräte, Mitglieder der höheren Reichsbehörden und Mitglieder der übrigen Reichsbehörden. Hiervon entsprachen die Direktoren der 1., die Geheimen Oberregierungsräte der 2., die Geheimen Regierungs- und vortragenden Räte der 3. Rangklasse, die Oberregierungsräte der Zwischenstufe und die beiden übrigen Stufen der 4. bzw. 5. Rangklasse.

Vortragende Räte der obersten Reichsbehörden:

Abteilungschefs im Reichs-Marine-Amt,
vortragende Räte des Reichsmarine-Amts,
Direktor der Seewarte.

Mitglieder der höheren Reichsbehörden:

Hilfsräte im Reichs-Marine-Amt,
Gewerberäte.

Mitglieder der übrigen Reichsbehörden:

Konstrukteur für das Seezeichenwesen,
Astronom beim Reichs-Marine-Amt,
Physiker beim Reichs-Marine-Amt,
Abteilungsvorstände der Seewarte,
Vorstand des Observatoriums in Wilhelmshaven und
   des Chronometerobservatoriums in Kiel,
ständige Mitarbeiter der Seewarte und des
   Observatoriums in Wilhelmshaven,
Oberlehrer,
Vorstand des Torpedolaboratoriums,
Physiker für das Torpedowesen,
juristische Hilfsarbeiter beim Reichs-Marine-Amt,
Hilfsgeistliche.

Subalternbeamte:

Bürovorsteher beim Reichs-Marine-Amt,
Geheime expedierende Sekretäre und Kalkulatoren,
Geheime Registratoren,
Geheime Konstruktionssekretäre,
Kanzleivorsteher beim Reichs-Marine-Amt.